Resolution - Gedenken der Opfer des Aufstandes vom 17.Juni 1953 in Deutschland

33. BVV Pankow, Antrag der CDU-Fraktion von Helmut Kleinschmidt ua

Mit Drucksache - VIII-1165 legt die CDU Fraktion Pankow eine Resolution zum Gedenken an die Opfer des Aufstandes vom 17. Juni 1953 vor.

Die BVV möge beschließen

"Die BVV Pankow erinnert an diesem offiziellen Gedenktag zum 17.Juni 1953 an alle Opfer des ersten antistalinistischen Aufstandes in Deutschland. Der Arbeiteraufstand am 17.Juni 1953 wurde unter anderem von Teilen der Sowjetarmee auch mit dem Einsatz von Panzern gegen die Demonstrierenden und die Bevölkerung brutal und blutig niedergeschlagen. Zahlreiche Demonstranten und Unbeteiligte wurden dabei unmittelbar von DDR-Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten getötet, viele weitere kamen in Folge des Aufstandes um1. Der Aufstand hatte unter anderem die Ursache in der Ignoranz der SED bzw. der DDR-Führung durch einen provozierenden Beschluss zur Erhöhung der Arbeitsnormen in der DDR in Verbindung mit dem Tod des Diktators Stalin (5.März 1953), wodurch die Hoffnung in der Bevölkerung aufkeimte, das stalinistische Joch endlich abzuschütteln. Die dann durch Teile der in der DDR stationierten Sowjetarmee und der DDR Sicherheitsorgane ausgeübte menschenrechtswidrige2 und verabscheuungswürdige Gewalt gegen politisch Andersdenkende als Ergebnis der jahrzehntelangen stalinistischen Repression ist auch nach über 60 Jahren erschütternd und ungeheuerlich.

Alle Opfer des Aufstandes vom 17.Juni 1953 mahnen uns einmal mehr, den politischen Diskurs in unserer Gesellschaft ausschließlich mit demokratisch-rechtsstaatlichen und in unserem Grundgesetz verankerten Mitteln zu führen.

Der endgültige Beschluss folgt. Die Beratung erfolgte heute abend.
www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp
 

Quellen:
1
Den Rechercheergebnissen einer Forschergruppe unter Leitung von Edda Ahrberg, Hans-Hermann Hertle und Tobias Hollitzer aus dem Jahr 2004 zufolge sind 55 Todesopfer durch Quellen belegt, unter ihnen vier Frauen:

34 Demonstranten, Passanten und Zuschauer wurden am 17. Juni und den Tagen danach (bis zum 23. Juni) von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten erschossen bzw. starben an den Folgen der ihnen zugefügten Schussverletzungen

nf Männer wurden von Instanzen der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland zum Tode verurteilt und hingerichtet

zwei Todesurteile wurden von DDR-Gerichten verhängt und vollstreckt

vier Personen starben in Folge menschenunwürdiger Haftbedingungen

vier in Zusammenhang mit dem Juni-Aufstand Festgenommene begingen in der (Untersuchungs-)Haft Selbstmord, wobei zumindest in zwei Fällen Fremdeinwirkung nicht auszuschließen ist

ein Demonstrant verstarb beim Sturm auf ein Volkspolizei-Revier an Herzversagen

nf Angehörige der DDR-Sicherheitsorgane wurden getötet: zwei Volkspolizisten und ein MfS-Mitarbeiter bei der Verteidigung eines Gefängnisses von Unbekannten erschossen, ein Mitarbeiter des Betriebsschutzes von einer wütenden Menge erschlagen und ein weiterer Volkspolizist versehentlich von sowjetischen Soldaten erschossen

Quelle: Ahrberg, Hertele&Hollitzer (2013) veröffentlicht 17.5.2013 Bundeszentrale für politische Bildung

(https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/der-aufstand-des-17-juni-1953/152604/die-toten-des-volksaufstandes)

2 „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ am 10. Dezember 1948 durch die UNO.