Gut, dass wir ein Bundesverfassungsgericht haben
Die schärfste Waffe gegen Netzwerke der Demokratiefeinde, Verschwörungstheoretiker und Ideologen ist und bleibt die Gewaltenteilung.
Egal ob wie in Berlin das von den Linken, Grünen und SPD ideologisch anmutende Mietendeckel-Gesetz oder das von der Bunderegierung veranlasste Klimaschutzgesetz. 284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten den Normenkontrollantrag gegen den Mietendeckel eingereicht. Daneben zogen auch mehrere private Vermieterinnen und Vermieter vor das Verfassungsgericht – Ergebnis bekannt. Die Bundespolitik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Nun erneut ein Paukenschlag - Beschwerden gegen die "Bundesnotbremse" wurden zurückgewiesen:
„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.“
Was bedeutet Gewaltenteilung? Die drei Zentralfunktionen sind:
Gesetzgebung (Legislative)
Rechtsprechung (Judikative)
Vollziehung (Exekutive)
Warum brauchen wir Gewaltenteilung?
Die zentrale Aufgabe der Gewaltenteilung ist, dass der Missbrauch von Macht erschwert oder verhindert wird. Beispielsweise sollen Richterinnen und Richtern frei und unabhängig entscheiden können, ob jemand sich an ein Gesetz gehalten hat, ohne beispielsweise durch Vertreterinnen und Vertreter der Regierung unter Druck gesetzt zu werden. Jemand, der im Parlament sitzt und Gesetze macht, soll nicht gleichzeitig auch bei der Polizei sein und die Gesetze vollziehen.