Auch nach der gestrigen richterlichen Entscheidung wird das bürgerliche Lager in Köln bei der Wahl des Oberbürgermeisters voraussichtlich geteilt bleiben. Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Abschaffung der Stichwahl bestätigte, will der Kölner FDP-Kandidat Ralph Sterck dem CDU-Bewerber Peter Kurth nicht das Feld überlassen.
Köln - Das erhöht die Chancen des rot-grünen Kandidaten Jürgen Roters (SPD). Die Union setzt nun darauf, dass die FDP-Wähler mit ihrer OB-Stimme dennoch den chancenreicheren Kurth unterstützen.
Das Gericht entschied gestern auch, dass am 30. August sowohl über den Oberbürgermeister, als auch über den Rat abgestimmt wird. „Ich traue den FDP-Wählern zu, dass sie mit ihren zwei Stimmen intelligent umgehen“, unterstreicht Sterck, dem es mit seiner Kandidatur auch darum geht, im Sinne der Fraktion liberale Wähler zur Wahlurne zu holen. „Ich glaube, dass gerade liberale Wähler ihre Entscheidung sehr genau überdenken und ihre OB-Stimme am Ende nicht einfach wegschmeißen werden“, hofft CDU-Fraktionschef Winrich Granitzka trotz Stercks Kandidatur bei der OB-Wahl auf Unterstützung aus dem liberalen Lager. Kurth selbst empfahl sich nach seiner Benennung auch grünen Wählern als Alternative zum „pensionierten Polizeidirektor“ Roters.
Das Urteil zum Wahltermin begrüßten die Kandidaten von CDU und FDP unisono, da er gewährleiste, dass die Kommunalwahl nicht von Bundesthemen überlagert werde. Der rot-grüne Kandidat Roters dagegen hätte sich ein gemeinsames Datum gewünscht. Dennoch meinte er gestern: „Ich bin froh, dass jetzt Klarheit herrscht, das ist für alle Beteiligten wichtig.“
„Ich halte es für einen Fehler, dass jemand Oberbürgermeister mit weit unter 50 Prozent der Wählerstimmen werden kann“, kritisierte SPD-Fraktionschef Martin Börschel die Entscheidung zur Stichwahl. Die SPD habe sich auf das jetzige Urteil des Gerichts insofern vorbereitet, als man mit Roters einen gemeinsamen Kandidaten mit den Grünen ins Rennen geschickt habe. Er halte die Entscheidung zum Wahltermin auch deshalb für bedauerlich, weil den Bürgern ein weiterer Urnengang wegen des Aufwands und der Kosten nicht zuzumuten sei.
Grünen-Fraktionschefin Barbara Moritz hält „den Wegfall der Stichwahl - den es nur in NRW gibt - für einen großen Fehler“. Die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl hätte sie sich wegen der größeren Wahlbeteiligung und aus Kostengründen gewünscht. „Für kleinere Parteien ist das ein Riesenaufwand. Und für die Leute ziehen sich die insgesamt drei Wahltermine wie Kaugummi.“ (cid / hap)